Baurecht

Baurechtlich beraten und vertreten wir interessenspezifisch und pragmatisch Planer, Bauherren und Unternehmer bauvorbereitend, baubegleitend bzw. baunachbereitend.

Dabei bilden die Beratung beim Abschluss von Bauverträgen, die Vermeidung von Störungen im Bauablauf, die Abwehr unberechtigter Werklohnforderungen sowie die Durchsetzung von Mangelansprüchen vor und nach der Abnahme Schwerpunkte der anwaltlichen Tätigkeit für Bauherren. Wir unterstützen Bauherren bei der Sicherung von Ansprüchen und Beweisen in streitigen gerichtlichen Verfahren. Schlichtungsverfahren und selbständigen Beweisverfahren.

Bauunternehmer und Kommunen beraten und vertreten wir in Vergabeverfahren unterhalb und oberhalb der Schwellenwerte bzw. anlässlich vergabefreier Vertragsverhandlungen. Wir übernehmen vorrangig die Durchsetzung von Nachforderungen und helfen bei der Gestaltung eines professionellen Nachtragsmanagementes. Die anwaltliche Tätigkeit umfasst desweiteren die Abwehr unberechtigter Mangelrechte bzw. die Weitergabe berechtigter Gewährleistungsansprüche an Subunternehmer. Kommunen unterstützen wir bei der Gestaltung des Vergabeverfahrens und den damit in Zusammenhang stehenden Fördermitteln.

Architekten und Fachplaner unterstützen wir vor allem bei der Geltendmachung von Honoraransprüchen, insbesondere aus der Unterschreitung der Mindestsätze sowie anlässlich besonderer Erschwernisse während des Bauvorhabens. Wir wehren Haftungsansprüche ab und vermitteln mit beteiligten Versicherungen.

 

Frank Zabel

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verkehrsrecht,
Fachanwalt für Versicherungsrecht